Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Mai 2025

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Kraftwerk Österreich GmbH (nachfolgend „Kraftwerk Österreich“ oder „Dienstleister“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), die einen Dienstleistungsvertrag mit Kraftwerk Österreich abschließen.
1.2. Die Dienstleistungen von Kraftwerk Österreich umfassen insbesondere:

  • Die administrative Abwicklung und Verwaltung von Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) und Erneuerbaren-Energiegemeinschaften (EEG), insbesondere Rechnungslegung, Kommunikation und Kundenservice.
  • Energiedienstleistungen, darunter Beratung in Energieangelegenheiten und Unterstützung bei der Optimierung des Energieverbrauchs.
  • Handel mit Soft- und Hardware in diesem Zusammenhang, insbesondere Systeme zur Verbrauchsoptimierung und Steuerung.
  • Handel und Handelsvermittlung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), Energiespeichern und sonstigen Komponenten zur nachhaltigen Energiegewinnung.

1.3. Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse mit Kraftwerk Österreich und sind für alle Dienstleistungen verbindlich.
1.4. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind nur dann gültig, wenn sie von Kraftwerk Österreich ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsabschluss und Vertragsdauer

2.1. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags zwischen dem Kunden und Kraftwerk Österreich zustande.
2.2. Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt – sofern nicht anders vereinbart – 12 Monate. Der Vertrag kann nach Ablauf der vereinbarten Vertragsbindung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten gekündigt werden.
2.3. Kraftwerk Österreich behält sich das Recht vor, einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Leistungsumfang und Abwicklung

3.1. Kraftwerk Österreich erbringt Dienstleistungen im Rahmen der administrativen Verwaltung von Energiegemeinschaften. Dazu zählen insbesondere:

  • Rechnungsstellung für Energiegemeinschaften und deren Mitglieder.
  • Übernahme der Kommunikation mit den Mitgliedern der Energiegemeinschaften.
  • Bereitstellung eines Kundenservices für Energiegemeinschaftsmitglieder.

3.2. Im Bereich der Energiedienstleistungen bietet Kraftwerk Österreich unter anderem:

  • Beratung zu Energieeffizienz, Netzoptimierung und erneuerbaren Energien.
  • Unterstützung bei der Integration von PV-Anlagen und Speichern in bestehende Energiesysteme.

3.3. Im Handelsbereich umfasst das Angebot:

  • Verkauf und Lieferung von Software und Hardware im Bereich der Energiewirtschaft.
  • Verkauf und Vermittlung von PV-Anlagen, Energiespeichern und dazugehörigen Komponenten.

3.4. Die Abwicklung von Bestellungen, Lieferzeiten und Verfügbarkeiten im Handelsbereich erfolgt gemäß gesonderten Vereinbarungen oder individuellen Aufträgen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Preise für Dienstleistungen und Produkte werden individuell vereinbart oder sind den jeweils gültigen Preislisten zu entnehmen.
4.2. Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
4.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB sowie Mahnspesen in Höhe von EUR 40,00 pro Mahnung fällig.

5. Haftung und Gewährleistung

5.1. Kraftwerk Österreich haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
5.2. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.
5.3. Die Gewährleistung für verkaufte Hard- und Software richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Datenschutz und Vertraulichkeit

6.1. Kraftwerk Österreich verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
6.2. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
6.3. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über sämtliche geschäftlichen und technischen Informationen, die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden.

7. Vertragsbeendigung

7.1. Der Vertrag kann unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden.
7.2. Kraftwerk Österreich behält sich das Recht vor, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:

  • Der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist und trotz Mahnung nicht leistet.
  • Der Kunde gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB verstößt.
  • Der Kunde in Insolvenz fällt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

8.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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